21. Januar 2015

Wie Testamente zuverlässig und kostengünstig aufgefunden werden

Koblenz (ots) – Erst seit 2012 gibt es ein zentrales gesetzliches
Register für Testamente in Deutschland. Das von der Bundesnotarkammer
geführte Zentrale Testamentsregister verzeichnete im dritten Jahr
seines Bestehens bereits 7,7 Mio. Urkunden und bietet jedermann die
Möglichkeit sein Testament kostengünstig registrieren zu lassen.
Aktuell werden die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in
Nordrhein-Westfalen in das Register überführt; ab Frühjahr 2015 folgt
Rheinland-Pfalz. Bis Ende 2016 wird der Verwahrort von 20 Millionen
Urkunden für Gerichte und Notare zentral und zuverlässig abrufbar
sein.

Selbst das wohlüberlegteste Testament zählt letztlich nichts, wenn
es nach dem Tod nicht dem Nachlassgericht zur Eröffnung übergeben
wird. Bürger, die sich mit der Abfassung ihres letzten Willens
beschäftigten, stoßen zwangsläufig auf das Problem, wie sie
sicherstellen können, dass ihr letzter Wille auch aufgefunden und
befolgt wird. „Besonders häufig machen sich Alleinstehende darüber
Sorgen“, berichtet Dr. Steffen Breßler, Geschäftsführer der
Notarkammer Koblenz, aus der Beratungspraxis. Aber auch Ehegatten
fühlen sich nach seiner Erfahrung oft unsicher, wenn sie
beispielsweise an einen gemeinsamen Autounfall denken. Dr. Breßler
rät, Testamente im 2012 gesetzlich eingeführten Zentralen
Testamentsregister vermerken zu lassen.

Bei einem notariellen Testament geschieht die Meldung automatisch
durch den Notar. Nach der Beurkundung führt dieser die Registrierung
beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer durch und
übergibt das mit einem Siegel verschlossene Testament in die
Verwahrung des Amtsgerichts. Will der Bürger ein handschriftliches
Testament registrieren lassen, muss er es selbst in die Verwahrung
des Amtsgerichts geben. Die Meldung an das Zentrale
Testamentsregister erfolgt dann durch das Gericht.

Durch die Meldung an das Zentrale Testamentsregister wird die bis
vor drei Jahren noch übliche Meldung von erbfolgerelevanten Urkunden
an das Geburtsstandesamt des Erblassers ersetzt. Die bei den knapp
5.000 Geburtsstandesämtern verstreut liegenden Verwahrnachrichten
über Testamente und andere für das Erbrecht wichtige Dokumente, die
vor der Einführung des zentralen Testamentsregisters errichtet
wurden, werden von der Bundesnotarkammer sukzessiv in das zentrale
Testamentsverzeichnis überführt. Die Überführung aus Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
und Hessen hat bereits erfolgreich stattgefunden. Derzeit werden die
Verzeichnisse von den Standesämtern in Nordrhein-Westfalen abgeholt.
Ab dem Frühjahr wird die Arbeit auch auf Rheinland-Pfalz erstreckt.
Bis Ende 2016 wird die Überführung von knapp 20 Millionen
Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden dann
abgeschlossen sein.

Wie wird das Testament mittels des Registers gefunden? Im
Sterbefall informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister.
Dort wird dann überprüft, ob Verwahrangaben zu einer letztwilligen
Verfügung registriert sind. Das Zentrale Testamentsregister
informiert sodann die verwahrende Stelle. Das verwahrende Amtsgericht
eröffnet daraufhin das Testament und übersendet es an das zuständige
Nachlassgericht, das sich am letzten Wohnsitz des Verstorbenen
befindet. Das Nachlassgericht informiert dann Erben und
Hinterbliebene.

„Zahlreiche Bürger meinen zu Unrecht, es kämen hohe Kosten auf sie
zu. Tatsächlich ist ein professionell beratenes und beurkundetes
Testament regelmäßig günstiger als eine Autoinspektion“, weiß Dr.
Breßler. Die Gebühr für die Registrierung beim Zentralen
Testamentsregister beträgt einmalig 18 Euro und die Verwahrung durch
das Amtsgericht kostet einmalig pauschal 75 Euro. Die Kosten für ein
notarielles Einzeltestament sind vermögensabhängig. Bei einem
Nachlasswert von 50.000,- Euro liegt die Gebühr für die Tätigkeiten
des Notars beispielsweise bei 165,- Euro bzw. bei 354,- Euro im Fall
eines Nachlasswerts von 150.000,- Euro. Das notarielle Testament
empfiehlt sich laut Dr. Breßler aber nicht nur wegen der fachkundigen
Beratung bei der Abfassung, sondern auch, weil damit die hohen Kosten
für einen Erbschein gespart werden können.

Dr. Breßler berichtet weiter, dass die Bürger in der Beratung vor
allem am Datenschutz und der Möglichkeit, das registrierte Testament
zu ändern, interessiert sind. „Im Testamentsregister ist nur
vermerkt, dass ein Testament existiert und wo es aufbewahrt wird; der
Inhalt im Einzelnen, z.B. wer als Erbe eingesetzt oder enterbt wurde,
lässt sich nicht ersehen.“, erläutert Dr. Breßler. Die Urkunden
selbst und damit deren Inhalt werden also nicht im Zentralen
Testamentsregister registriert. Das Testament liegt bis zur Eröffnung
nach dem Sterbefall verschlossen beim Amtsgericht. Den Inhalt kennen
nur der Erblasser selbst und ggf. der zur Verschwiegenheit
verpflichtete Notar. Auskunft aus dem Register erhalten zudem nur
Amtsträger (Gerichte und Notare). „Man kann das hinterlegte und
registrierte Testament natürlich auch jederzeit ändern oder
widerrufen“, erklärt Dr. Breßler. Der Testierende kann sogar noch auf
dem Sterbebett Änderungen an seinem letzten Willen vornehmen. Dieses
jüngere Testament geht dann dem älteren, bereits registrierten
Testament vor.

Nach den ersten drei Jahren seiner Existenz ist bereits klar, dass
das Zentrale Testamentsregister ein großer Erfolg ist. Per 31.12.2014
waren bereits mehr als 7,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden im
Zentralen Testamentsregister gespeichert. Im Jahr 2014 erfolgten ca.
670.000 Neuregistrierungen. Insgesamt verarbeitete das Zentrale
Testamentsregister im letzten Jahr ca. 875.000
Sterbefallmitteilungen. „Das Zentrale Testamentsregister läuft völlig
reibungslos und stellt gegenüber dem alten papierbasierten
Benachrichtigungswesen einen wahren Quantensprung dar“, freut sich
Dr. Breßler.

Die Bundesnotarkammer hat eine gebührenfreie Informationshotline
unter der Rufnummer 0800-3550700 für Anfragen zum Zentralen
Testamentsregister eingerichtet. Interessierte Bürger erhalten hier
sowie im Internet unter www.testamentsregister.de Antworten auf
Fragen zu dem gesetzlichen Register.

Pressekontakt:
Notarkammer Koblenz
Hohenzollernstraße 18
56068 Koblenz
Dr. iur Steffen Breßler, LL.M. (University of Pennsylvania)
Geschäftsführer
Tel.: ++261 91588-0
Fax: ++261 91588-20
bressler@notarkammer-koblenz.de
www.notarkammer-koblenz.de

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