15. April 2015

Vom Hauskauf bis zur Testamentsgestaltung – Mit dem Notar sind Sie auf der sicheren Seite

München (ots) – Richter sprechen Recht, Rechtsanwälte vertreten
die Interessen ihrer Mandanten. Aber was machen eigentlich Notare?
Anders als Richter entscheiden Notare nicht in einem Streitfall.
Vielmehr helfen Notare durch ihre vorsorgende Rechtspflege
gerichtliche Streitigkeit zu verhindern.

Das wichtigste Instrument ist dabei die bei den Notaren zu
errichtende Urkunde. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten vertreten Notare
hierbei nicht nur einseitig die Interessen einer Partei, sondern
beraten alle Vertragsbeteiligten neutral und unparteiisch. Daher wird
die Urkunde erst unterzeichnet, wenn die Interessen aller Beteiligten
berücksichtigt wurden. „Die Tätigkeitsfelder des Notars sind
vielfältiger, als dies allgemein angenommen wird“, weiß Dr. Florian
Meininghaus von der Landesnotarkammer Bayern. „Das Aufgabengebiet
eines Notars umfasst die Erstellung und Beurkundung von Verträgen auf
den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts
bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Ein Notar berät Sie
beispielsweise beim Kauf einer Eigentumswohnung, der Überlassung
Ihres Hauses an Ihr Kind, der Erstellung eines Testaments, der
Formulierung eines Adoptionsantrages oder der Nachfolgeplanung
hinsichtlich Ihres Unternehmens.“ Darüber hinaus sind Notare im
Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung tätig.

Die Aufgabe der Notare bei wichtigen Rechtsgeschäften ist, dass
alle Parteien sachgemäß und neutral beraten werden. Nur so sind die
Beteiligten vor bestehenden Risiken geschützt. „Dies ist dem
Gesetzgeber so wichtig, dass bei bestimmten Rechtsgeschäften die
Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist“, erklärt Dr.
Meininghaus.

Beim Kauf des Eigenheims berät der Notar die Beteiligten
beispielsweise weit vor dem Vertragsschluss umfassend und entwirft
den Kaufvertrag nach individuellen Bedürfnissen. Während der
Beurkundung klärt er die Beteiligten über den Inhalt des Vertrages
auf und gibt Gelegenheit, offene Fragen zu erörtern. „Wenn der
Kaufvertrag unterschrieben ist, kümmert sich der Notar um den
Vollzug“, so Dr. Meininghaus. „Er holt alle erforderlichen
Genehmigungen und Erklärungen ein und kümmert sich um die so genannte
Lastenfreistellung.“ Zudem treffen Notare Vorkehrungen, die eine
risikolose Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer ermöglichen.
Zeitgleich ist es die Aufgabe der Notare sicher zu stellen, dass der
Verkäufer sein Eigentum erst nach Erhalt des Kaufpreises verliert.
Schließlich überwacht der Notar die ordnungsgemäße Umschreibung des
Eigentums im Grundbuch. Die Tätigkeit des Notars ist also keineswegs
auf das bloße Vorlesen des Vertrages beschränkt.

Ein weiteres wichtiges Beratungsgebiet ist das Erbrecht. So
stellen sich nach dem Erwerb einer Immobilie viele Eigenheimbesitzer
die Frage, was eigentlich nach ihrem Tod mit der Immobilie passiert.
Auch hierzu berät der Notar. „Möchten Sie selbst bestimmen, wer Ihr
Vermögen nach dem Tod erhalten soll, müssen Sie dies durch ein
Testament oder einen Erbvertrag individuell regeln, da ansonsten die
gesetzliche Erbfolge eintritt“, rät Dr. Meininghaus. Testamente
können, Erbverträge müssen nach dem Gesetz sogar beurkundet werden.
„Gerade bei der Erstellung eines Testaments können sich viele Fehler
einschleichen, die zur Unwirksamkeit führen. Es ist daher ratsam, mit
einem notariellen Testament auf Nummer sicher zu gehen“, so Dr.
Meininghaus weiter. „Wir beraten, welche Regelungen für die
persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind und übernehmen die
rechtssichere Formulierung Ihres letzten Willens.“ Ein notarielles
Testament erleichtert den Erben obendrein die Abwicklung des
Nachlasses, da die Erteilung eines Erbscheins in der Regel nicht mehr
erforderlich ist. Dadurch werden im Trauerfall Zeit und Aufwand
erheblich reduziert.

Da sich die Beratung durch den Notar jeder Bürger leisten können
soll, erhält der Notar für seine Tätigkeit eine Gebühr. Diese wird
nach einem gesetzlich festgelegten, sozialen System berechnet. Dabei
ist genau geregelt, welche Werte der Notar einer Urkunde zugrunde zu
legen hat und welche Gebühr sich daraus ergibt.

Pressekontakt:
Frau Anja Schaller
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Ottostraße 10
80333 München
Telefon: 089 55166 0
Telefax: 089 55166 234

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