3. April 2019

Unsicherheit am Krankenbett – Eine Patientenverfügung kann helfen

Sachsen-Anhalt (ots) – Erneut musste sich der Bundesgerichtshof
(VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder
einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten
mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in
der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden
werden können.

Was war passiert? Ein schwer kranker Patient wurde über eine
längere Zeit künstlich am Leben erhalten. Aufgrund der Demenz konnte
er nicht mehr selbst bestimmen, welche Behandlung er möchte. Eine
Patientenverfügung gab es nicht. Seine Einstellung zu
lebensverlängernden Maßnahmen war nicht bekannt. Der Sohn forderte
vom Arzt Schmerzensgeld, weil sein Vater durch die Lebensverlängerung
unnötig gelitten habe.

Über lebensverlängernde Maßnahmen selbst entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat die Klage zwar abgewiesen. Dieser Fall
zeigt jedoch erneut, wie wichtig es ist, die Entscheidung über die
medizinische Behandlung am Lebensende nicht anderen zu überlassen.
Angehörige sind häufig nicht nur emotional überfordert, weiß Dr.
Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt.
Immer wieder führt die Frage des Arztes, welchen Behandlungswunsch
der Patient gehabt hätte, zu Streit unter den Angehörigen. Dafür gibt
es nur einen Ausweg: Die schriftliche Dokumentation des Willens. Das
geschieht in einer Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung sollte man sich aber nicht einfach zu
Hause selbst schreiben oder online erstellen lassen, erklärt Dr.
Wehrstedt. Der Bundesgerichtshof war bereits mehrfach mit der
Auslegung von unklar formulierten Patientenverfügungen befasst. Das
zeigt, wie hoch das Streitpotenzial unter den Angehörigen beim Thema
künstliche Lebensverlängerung ist.

Patientenverfügung nur mit Sachkunde

Eine Patientenverfügung beinhaltet medizinische und rechtliche
Aspekte. Sie gehört daher in Fachhände, empfiehlt Dr. Wehrstedt und
ergänzt: „Patientenverfügungen sollten so präzise wie möglich
abgefasst sein. Perfektion wird nicht erwartet, da niemand seinen Tod
vorhersehen kann. Aber Laien werden bei der Abfassung häufig
überfordert sein. Ein Notar hilft bei der rechtssicheren Erstellung.
Nach Rücksprache mit einem Arzt können dann noch Besonderheiten
aufgenommen werden.“

Und damit der dokumentierte Wille auch durchgesetzt wird,
empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson namentlich zu bestimmen. Die
Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht bietet sich an. Dr Wehrstedt
erklärt: „Der Betroffene sollte festlegen, wer seinen Willen
durchsetzen soll. Dies sichert auch in Zweifelsfällen eine
Durchsetzung des Behandlungswunsches. Wenn zudem mit dem Benannten
die Wertvorstellungen und Behandlungswünsche besprochen werden, hat
man alles richtig gemacht.“

Pressekontakt:
Frau Dr. Fanny Wehrstedt von der Notarkammer Sachsen-Anhalt,
Telefon: 0391 568 97-0, info@notarkammer-sachsen-anhalt.de
Herr Benedikt Mack von der Landesnotarkammer Bayern
Frau Dr. Sarah Nietner von der Hamburgischen Notarkammer
Herr Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer
Frau Nadine de Decker von der Notarkammer Koblenz
Herr Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg
Herr Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer
Herr Dr. Thomas Raff von der Notarkammer Pfalz

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell