10. Februar 2014

„Tatort“ und Intensivstation – Wer entscheidet das Abschalten der Geräte?

Köln (ots) – Dramatische Szenen im letzten Januar-„Tatort“ aus
Saarbrücken. Ein Mann liegt, nachdem er niedergeprügelt wurde, im
Koma, fälschlich eines schweren Verbrechens verdächtigt. Die Ärzte
ringen um sein Leben, die Polizei ermittelt. Am Bett auf der
Intensivstation stehen die Ex-Ehefrau und die Tochter, auf der
anderen Seite die neue Lebensgefährtin des Komapatienten. Die
Ex-Ehefrau hat von ihm eine Patientenverfügung, die Lebensgefährtin
opponiert mit dem Hinweis, die Ehe sei doch vorbei. Wer entscheidet
und verantwortet das Abschalten der Geräte? Gut, wenn das der
Betroffene selbst und zweifelsfrei geregelt hat.

Was genau jeder Bürger regeln sollte, erklärt Notar Uerlings,
Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer: „Nur sog.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten optimalen Schutz. Man
muss vor allem jemanden bestimmen, der den Willen durchsetzt.“ Aus
seiner beruflichen Erfahrung weiß der Notar, wie plötzliche
Erkrankung, Unfall oder gar Straftat die Handlungsunfähigkeit lähmen
können. Das kommt nicht nur in Sonntagskrimis vor.

Solange der Betroffene bei einem Notfall seinen Willen noch selbst
zum Ausdruck bringen kann, entscheidet natürlich nur er selbst. Doch
häufig ist der Patient dazu nicht mehr in der Lage. „Viele Leute
glauben, dass dann automatisch die nächsten Angehörigen entscheiden,
aber das stimmt nicht“, erläutert Notar Uerlings. „Vater Staat
spricht ein Wörtchen mit, wenn jemand seine Angelegenheiten nicht
mehr selbst regeln kann und für diesen Fall keine Vorsorge getroffen
hat. Es wird dann von Amts wegen ein sog. Betreuer bestellt.“ Zur
Beruhigung: Der Betreuer wird häufig aus dem Kreise der nächsten
Angehörigen ausgewählt. Das Verfahren nimmt aber Zeit in Anspruch,
der Betreuer unterliegt einer Berichtspflicht und der Kontrolle des
Betreuungsgerichts. Ob die Tochter, die Lebensgefährtin oder die
Ex-Frau die „richtige“ Betreuerin ist, müsste zur Not das Gericht
entscheiden. Doch es gibt Auswege, wie Notar Uerlings erläutert: „Hat
der Betroffene in einer Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für ihn im
Notfall entscheidet, dann erübrigt sich ein gerichtliches
Betreuungsverfahren.“ Deswegen rät Notar Uerlings jedem, je älter
desto dringender, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

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juristischen Rat!

Und welche Rolle spielt die Patientenverfügung? Notar Uerlings:
„Mit einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen
Maßnahmen gewünscht oder auch abgelehnt werden.“ Eine
Patientenverfügung kann dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber
eine schwere Last von den Schultern nehmen, erklärt Notar Uerlings:
„Der Patient weiß, dass jemand die nötigen Entscheidungen trifft, den
er kennt, und er nicht unter unnötiger künstlicher Lebensverlängerung
leiden muss. Der Bevollmächtigte bekommt aus der Patientenverfügung
im Idealfall die nötige Hilfe, um die richtige Entscheidung und den
richtigen Zeitpunkt zu treffen.“

Aber auf eines macht die Tatortfolge aufmerksam: Man muss in
bestimmten Abständen überlegen, ob die eigenen Verfügungen noch
aktuell und den veränderten Lebensumständen angepasst sind.

Pressekontakt:
Notar Michael Uerlings – Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer –
info@rhnotk.de – 0221/2575191

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