22. August 2016

Streit vermeiden – rechtzeitig den Nachlass regeln

Stuttgart (ots) – Das Vermögen der deutschen Haushalte wächst
stetig. Im Jahr 2014 lag das Geldvermögen laut Bundesbank bei rund
5,2 Billionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2004 bedeutet dies eine
Zunahme von mehr als 1,2 Billionen Euro. „Damit gewinnen auch
Vermögensübertragungen in Form von Erbschaften zunehmend an
Bedeutung“, berichtet Dr. Carsten Walter, Geschäftsführer der
Notarkammer Baden-Württemberg.

Doch auf den Erbfall sind nur die wenigsten vorbereitet, wie eine
repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im
Auftrag der Deutschen Bank ergeben hat. Nur jeder fünfte Deutsche hat
sich bereits intensiver mit der Thematik befasst. Der Tod ist in
Deutschland noch immer ein Tabuthema, über das nur ungern gesprochen
wird. Hinzu kommt, dass das Erbrecht als kompliziert empfunden wird.
So überrascht es nicht, dass nicht einmal die Hälfte der Befragten
ein Testament gemacht hat.

„Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, kann jedoch
verhängnisvoll sein“, warnt Dr. Walter. Das gesetzliche Leitbild geht
noch immer von einer traditionellen Familiensituation aus. Partner
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Patchworkfamilien und
Familien mit Pflegekindern finden ihre persönlichen Verhältnisse oft
nur unzureichend in den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Aber
auch bei einer Familie traditioneller Prägung entspricht die
gesetzliche Erbfolge häufig nicht den Vorstellungen der Betroffenen:
Der überlebende Ehegatte erbt grundsätzlich neben den Kindern und
wird mit diesen in eine Erbengemeinschaft gezwungen. Der Streit um
das Erbe ist damit oft vorprogrammiert.

Dabei ist der Mehrheit der Befragten gerade besonders wichtig,
dass ein Streit um das Erbe vermieden wird. Die Aufteilung des Erbes
soll klar geregelt sein und den Erben sollen im Erbfall alle
notwendigen Dokumente wie Testamente und Vollmachten vorliegen.

„Es ist deshalb wichtig, den vom Gesetzgeber eingeräumten
Gestaltungsspielraum zu nutzen und den Nachlass rechtzeitig zu
regeln“, weiß Dr. Walter. Hier bietet der Notar Hilfestellung: Er
klärt die individuellen Bedürfnisse, informiert über rechtliche
Gestaltungsmöglichkeiten und formuliert rechtssicher den letzten
Willen der Beteiligten. Durch eine Registrierung im Zentralen
Testamentsregister ist zudem sichergestellt, dass das Testament im
Erbfall aufgefunden und zügig vom Nachlassgericht eröffnet wird.

Zur rechtlichen Vorsorge gehört es aber auch, sich rechtzeitig
über die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und die Errichtung einer
Patientenverfügung Gedanken zu machen. Während die Vorsorgevollmacht
eine Vertrauensperson berechtigt, für den Vollmachtgeber in
vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu
werden, legt die Patientenverfügung fest, welche Untersuchungen des
Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe
gestattet werden und welche zu unterbleiben haben.

„Gerade die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann eine sinnvolle
Ergänzung zur letztwilligen Verfügung sein“, erläutert Dr. Walter.
Sofern die Fortgeltung der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers
hinaus vorgesehen ist, sichert diese nämlich auch die Verwaltung des
Nachlasses bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Erben ermittelt sind bzw.
sie ihre Erbenstellung nachweisen können. Dadurch ist gewährleistet,
dass stets ein Berechtigter über den Nachlass verfügen kann. Die
Hinzuziehung eines Notars bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht
hat zudem den Vorteil, dass sich der Notar vor der Beurkundung von
der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überzeugt. Dies kann dazu
beitragen, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht
zu vermeiden.

Man sollte also nicht lediglich darauf vertrauen, dass sich die
Erben über die Aufteilung des Erbes schon einigen werden. Wer
rechtzeitig vorsorgt und seinen Nachlass regelt, hat es vielmehr
selbst in der Hand, den befürchteten Streit um das Erbe zu vermeiden.

Pressekontakt:
Herr Dr. Carsten Walter
Geschäftsführer
Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 29 19 34
Telefax: +49 (0) 711 87 03 180
E-Mail: info@notarkammer-baden-wuerttemberg.de

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