31. Oktober 2013

Gefälschte Rechnungen und irreführende Angebote / Notarkammern warnen vor betrügerischen Gebührenbescheiden nach der Eintragung ins Handelsregister

München (ots) – Betrüger fordern derzeit wieder verstärkt
Unternehmer im Zusammenhang mit Handelsregisteranmeldungen zur
Begleichung von angeblichen Gebührenbescheiden auf, die in
Wirklichkeit nicht von den zuständigen Gerichten und Behörden
stammen. Auch Angebote über vermeintlich zwingende
Eintragungspflichten in diverse Register und Bücher, die tatsächlich
jedoch weder amtlich noch verpflichtend sind, erfreuen sich bei
dubiosen Anbietern großer Beliebtheit. Gerade Jungunternehmer und
unerfahrene Unternehmensgründer sind in das Visier der Täter gerückt.

Wenn der Start des eigenen Unternehmens bevorsteht, gilt es für
Jungunternehmer eine Vielzahl an Herausforderungen zu meistern:
Zahlreiche bürokratische Hürden sind zu überwinden, neue Mitarbeiter
müssen gesucht werden und nicht zuletzt ist auch die eigene
Erfolgsstrategie stets im Blick zu behalten. Da verwundert es nicht,
wenn Existenzgründer in der Startphase leicht den Überblick verlieren
und ihnen das ein oder andere Schreiben „durch die Lappen geht“.
Gerade Rechnungen, die angeblich für die kürzlich erfolgte Eintragung
des Unternehmens ins Handelsregister ausgestellt sind, wandern hier
schnell ungeprüft in die Buchhaltung. Die Täuschung bemerken die
Unternehmer oft erst dann, wenn schon beträchtliche Summen „ins
Leere“ geflossen sind und ihnen die offizielle Rechnung der
Landesjustizkasse übersandt wird.

„Mit jeder Handelsregisteranmeldung wird zugleich eine
elektronische Bekanntmachung im offiziellen Unternehmensregister des
Bundesanzeiger Verlags ausgelöst, in dem veröffentlichungspflichtige
Daten zentral und online abgerufen werden können“, erklärt Dr.
Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern.
„Das Unternehmensregister wurde im Jahr 2007 zur Zusammenführung von
Unternehmensinformationen und Erreichung von mehr Markttransparenz
eingeführt; allerdings machen sich Betrüger die amtlichen
Veröffentlichungen auch gezielt zunutze und suchen auf diesem Weg
nach Unternehmen, die vor kurzem in das Handelsregister eingetragen
wurden“, so Dr. Meininghaus weiter.

Die vermeintlich amtlichen Rechnungen werden zumeist in
behördenähnlich gestalteten Schreiben versandt, die gekonnt den
Eindruck erwecken, tatsächlich von den zuständigen Landesjustizkassen
zu stammen. Dabei sind in den Bescheiden gerne umfassende
Erläuterungen und Hinweise zur bestehenden Rechtslage enthalten, um
den Anschein der Echtheit zu unterstreichen. Anhaltspunkte für das
Vorliegen einer gefälschten Rechnung können insbesondere die Angabe
ausländischer Konten und Rufnummern, die fehlende Nennung von
Ansprechpartnern und Telefonnummern für Rückfragen oder auffällige
E-Mail-Adressen sein.

Dieses dreiste Vorgehen ist jedoch keineswegs neu. So wurde
bereits in der Vergangenheit vielfach vor solchen Machenschaften
gewarnt. Gerade in jüngster Zeit scheinen aber diverse Anbieter das
Geschäft wieder neu entdeckt zu haben, wonach kostenpflichtige
Veröffentlichungen oder Eintragungen in nichtamtliche Register,
Datenbanken oder Verzeichnisse angeboten werden, welche für
Unternehmer allerdings vollkommen unnötig und wirkungslos sind. Der
einzige „Nutzen“, der hier bleibt, ist der Gewinn für die Betreiber
dieser nichtoffiziellen Register. Besonders irreführend sind solche
Eintragungsofferten dann, wenn suggeriert wird, die angebotene
Eintragung sei im Zuge der Unternehmensgründung als zwingende
Gründungsvoraussetzung gesetzlich vorgeschrieben.

„Allein durch die Übersendung von Rechnungen,
Zahlungsaufforderungen oder Angeboten entsteht für Unternehmer
keinerlei Zahlungsverpflichtung“ sagt Dr. Meininghaus. Wenn man nach
einer Handelsregisteranmeldung von einer anderen Stelle als von dem
betreuenden Notar oder der Landesjustizkasse eine Rechnung erhält,
sollte man Vorsicht walten lassen. In Zweifelsfällen sollten sich
verunsicherte Unternehmer immer bei der zuständigen Landesjustizkasse
die Echtheit einer zugesandten Rechnung bestätigen lassen.

Pressekontakt:
Frau Anja Schaller
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Ottostraße 10/III
80333 München
Telefon: +49 (0) 89 55166-0
Telefax: +49 (0) 89 55166-234
E-Mail: Anja.Schaller@notarkasse.de

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