2. April 2019

Erfolg in Zahlen – Zentrales Vorsorgeregister und Testamentsregister

Thüringen (ots) – Die Bundesnotarkammer führt zwei Register, die
für die Rechtspraxis in Deutschland mittlerweile unersetzlich
geworden sind: Das Zentrale Vorsorgeregister und das
Testamentsregister. Die Bedeutung lässt sich auch aus den Zahlen des
abgelaufenen Jahres ablesen. So sind im Vorsorgeregister mittlerweile
über vier Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst und ermöglichen im
Notfall eine schnelle Entscheidung über die Notwendigkeit einer
Betreuung. Mit knapp 17 Millionen registrierten Testamenten und
Erbverträgen ist das Testamentsregister die Basis für effektive und
schnelle Nachlassverfahren in Deutschland.

Zentrales Vorsorgeregister knackt 4-Millionen-Grenze

Als das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vor 15
Jahren an den Start ging, hätte wohl niemand mit einem solchen Erfolg
gerechnet. Im Jahr 2018 wurde erstmals die Grenze von vier Millionen
registrierten Vorsorgeverfügungen überschritten. In dem Register
werden Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und
Patientenverfügungen registriert. Die Betreuungsgerichte informieren
sich aus dem Register, um so unnötige Betreuungsverfahren zu
vermeiden. Das Register ist also eine Informationsquelle, die
Urkunden selbst werden dort nicht hinterlegt. Eine staatliche
Betreuung kann im Ernstfall, wenn zum Beispiel jemand seine
Angelegenheiten alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr selbst
erledigen kann, nämlich nur dann vermieden werden, wenn ein
(Vorsorge-)Bevollmächtigter existiert. Von einer solchen Vollmacht
muss das Gericht jedoch erst einmal Kenntnis erlangen. Hier hilft das
Vorsorgeregister zuverlässig und sicher.

Zentrales Testamentsregister mit fast 17 Millionen Testamenten und
Erbverträgen

Was nützt das beste Testament, wenn es nach dem Tode nicht – oder
vom Falschen – gefunden wird? „Um sicherzustellen, dass Ihr Testament
nach Ihrem Tod beachtet wird, ist eine amtliche Verwahrung dringend
zu empfehlen. Wird das Testament notariell beurkundet, kümmert sich
Ihre Notarin oder Ihr Notar bereits darum. Der Notar nimmt auch die
Registrierung im Testamentsregister vor“, erläutert Dr. Christian
Grüner, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. Das
Testamentsregister wird in jedem Sterbefall auf vorhandene Testamente
und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Anschließend wird das
zuständige Nachlassgericht informiert. „Das Zentrale
Testamentsregister sichert die Durchsetzung Ihres letzten Willens.
Nachlassverfahren können dadurch schnell und effizient abgewickelt
werden“, so Dr. Grüner.

Rund 16,7 Millionen erbfolgerelevante Urkunden, also insbesondere
Testamente und Erbverträge, waren Ende 2018 im Zentralen
Testamentsregister verzeichnet. Die Gesamtzahl der Neuregistrierungen
belief sich im vergangenen Jahr auf etwa 489.000. Im Einzelnen wurden
im Jahr 2018 ca. 134.000 Erbverträge, 278.000 Testamente und rund
77.000 sonstige Urkunden registriert. 91 % der Neuregistrierungen
entfielen auf notarielle Urkunden.

Pressekontakt:
Herr Dr. Christian Grüner von der Notarkammer Thüringen,
Telefon: 0361 55504-0, info@notarkammer-thueringen.de
Herr Benedikt Mack von der Landesnotarkammer Bayern
Frau Dr. Sarah Nietner von der Hamburgischen Notarkammer
Herr Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer
Frau Nadine de Decker von der Notarkammer Koblenz
Herr Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg
Herr Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer
Herr Dr. Thomas Raff von der Notarkammer Pfalz

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