23. Mai 2018

Damit das Start-up nicht zur Bruchlandung wird

München (ots) – Wer für eine Idee brennt, verliert leicht
rechtliche Fallstricke aus dem Blick. Gerade Existenzgründer laufen
Gefahr, sich ganz auf ihr unternehmerisches Projekt zu konzentrieren
und dabei mitunter als lästig empfundene rechtliche und bürokratische
Hürden zu unterschätzen. Doch auch diese Hürden können zum Scheitern
des Start-ups führen. Frühzeitig rechtliche Beratung und
Informationsangebote in Anspruch zu nehmen, beugt dem vor.

Ehe Existenzgründer damit beginnen, ihre Geschäftsidee in die Tat
umzusetzen, empfiehlt es sich dringend, sich Gedanken über die
Rechtsform des Unternehmens zu machen. Selbst wenn sie ihre Idee oder
ihr Produkt noch nicht unmittelbar auf dem Markt anbieten, treten sie
meist schon im Rechtsverkehr auf: Sie mieten sich beispielsweise in
Büroräume oder Coworking Spaces ein, kaufen Material oder
Softwarelizenzen und werben Finanzmittel ein. „Daher sollte gleich zu
Beginn einer Existenzgründung ein Unternehmen im rechtlichen Sinne,
häufig eine GmbH, gegründet werden“, sagt Dr. Florian Meininghaus,
Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern, „damit gleich alle
Rechtsverhältnisse auf dieses Unternehmen laufen und nicht im
Nachhinein Zuordnungsprobleme entstehen.“

Bei der Auswahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen
unterstützen Notarinnen und Notare. Sie zeigen die
Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten zu Vor- und Nachteilen.
Ferner entwerfen sie die nötigen Verträge und kümmern sich nach der
Beurkundung um die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister.
„Gerade Jungunternehmer mit knapper Liquidität müssen sich nicht
scheuen, die Expertise und Erfahrung des Notars in Anspruch zu
nehmen“, so Dr. Meininghaus. „Denn die Beratung ist durch die
Beurkundungsgebühren mit abgegolten – also inklusive.“

Neben der Unternehmensgründung stellen sich dem Gründer weitere
rechtliche Fragen: Muss ich ein Gewerbe anmelden? Was will das
Finanzamt von mir wissen? Was habe ich mit der IHK zu tun? Und wie
sieht es mit der Krankenversicherung aus? Auch mit diesen Fragen
werden Jungunternehmer nicht alleine gelassen.

Unter der Internetadresse www.gruenderagentur.org bietet die
Landesnotarkammer Bayern jetzt ein umfangreiches Informationsangebot
für Unternehmensgründer an. Die Seite gliedert sich in mehrere
zentrale Bereiche (etwa Gewerberecht, Steuern, Mitarbeiter,
Versicherungen) und gibt für jeden Bereich sowohl einen knappen
Überblick als auch Detailinformationen zu verschiedenen
Unterbereichen. Die Gründeragentur der Landesnotarkammer Bayern ist
zwar auf Bayern konzentriert, die Informationen sind jedoch für
Unternehmer aus allen Teilen Deutschlands hilfreich.

Auf der Internetseite finden sich neben allgemeinen Informationen
auch anschauliche Beispielsberechnungen etwa für
Sozialversicherungsabgaben oder Kosten von
Handelsregistereintragungen. Wertvolle Wegweiser sind darüber hinaus
Links zu Behörden (insbesondere soweit Anträge online gestellt werden
können), zu nützlichen Tools (z.B. einem Programm zur Berechnung der
Lohnsteuer von Angestellten oder einem Kalender mit wichtigen
steuerlichen Fristen) und zu weiteren Ansprechpartnern einschließlich
der Industrie- und Handelskammern.

Auch über die Start-up-Phase hinaus stellen sich viele
Rechtsfragen. Hat der Unternehmer eine Familie, wird er sich Gedanken
machen, ob ein Ehevertrag und ein Testament sinnvoll und nötig sind.
Wer für Notfälle auch rechtlich vorsorgt, schläft besser: Vollmachten
können sich sowohl für den privaten wie den geschäftlichen Bereich
empfehlen. Zu diesen Themen bietet die Gründeragentur erste
Informationen. Bei der Umsetzung unterstützt dann der Notar, der
hierzu umfassend berät und die entsprechenden Vertragstexte gestaltet
und beurkundet.

Pressekontakt:
Herr Notarassessor Dr. Claudius Eschwey
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Ottostr. 10/III
80333 München
Telefon: +49 (0)89 55166-0
Telefax: +49 (0)89 55166-234
Email: presse@notarkasse.de

Falls Sie den Zitatgeber durch einen anderen Experten ersetzen
möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Herrn Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer,
Herrn Dr. Stephan Schneider von der Hamburgischen Notarkammer,
Herrn Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg,
Herrn Dr. Andreas Schumacher von der Notarkammer Koblenz,
Herrn Dr. Markus Müller von der Notarkammer Pfalz sowie
Herrn Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Rückfragen oder Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns unter den
oben angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Informationsdienstes Notar und Recht unter www.notar-recht.de

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